Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 2peaches GmbH
für Software Services des Produktes teamly
AGB
der 2peaches GmbH
für Software Services des Produktes teamly
§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Kunden von dem Anbieter.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereitgestellt. Der Kunde kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
1.3 Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.
1.4 Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den gebuchten Modulen.
§ 2 Vergütung & Zahlung
2.1 Die monatliche Vergütung ist abhängig von der Anzahl registrierter App-Nutzer, welche im Backend einzusehen sind und ausschließlich gelten, und ist folgendermaßen geregelt: Inkludierte User + zzgl. 9,00 € monatlich je weiterer User im Pro-Paket, 7,00 € monatlich je weiterer User im Business-Paket, 5,00 € monatlich je weiterer User im Enterprise-Paket.
2.2 Diese und alle anderen Preise des Anbieters sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.
2.3 Während der Dauer des Vertrags ist die Software-Miete im Voraus zu entrichten und erfolgt per SEPA-Firmen-Lastschriftmandat.
2.4 Die Bezahlung der laufenden Vergütungen erfolgt per Lastschrift-Einzug, am 01. des Folgemonats.
2.5 Leistungen, die über den Umfang des Mietvertrags hinausgehen, sind separat nach Aufwand und einem Stundensatz von 105,00 € abzurechnen.
2.7 Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
2.8 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Kunden zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Kunde trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
2.9 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunde befugt.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer & Kündigung
3.1 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots zustande, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch die Einwilligung in diese und die Unterzeichnung des Angebots als akzeptiert gelten.
3.2 Das Mietverhältnis und die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Verfügbarkeit der Apps im Apple App Store und Google Play Store.
3.3 Falls der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt und somit die Apps nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsunterzeichnung online gehen können, startet die monatliche Grundgebühr dennoch wie vereinbart.
3.4 Der Vertrag ist zunächst für 12 Monate fest abgeschlossen und verlängert sich automatisch immer um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragende gekündigt wird.
3.5 Eine Kündigung muss schriftlich übermittelt werden und kann von beiden Parteien erfolgen. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde mit Ablauf des Mietvertrages verpflichtet, die Software unverzüglich von allen Arbeitsplätzen zu entfernen. Wichtige Daten können zur Weiterverwendung vorher exportiert werden. Eine Weiterverwendung der Software über die Vertragsbeendigung hinaus stellt eine Lizenzrechtsverletzung dar und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
3.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
3.7 Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Kunde zudem einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.
3.8 Wenn der Kunde umfirmiert oder sein Unternehmen verkauft, gehen die Vertragspflichten an den Nachfolger über. Der Kunde wird dem Anbieter darüber unverzüglich in Kenntnis setzen und die neuen Daten des Nachfolgers übermitteln.
3.9 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Eine Speicherung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht; der Kunde ist selbst für die Archivierung verantwortlich.
3.10 Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
3.11 Im Falle einer Umfirmierung, Verschmelzung, Spaltung, Übertragung von Geschäftsanteilen oder sonstigen Rechtsformänderung beim Kunden, bleibt dieser Vertrag mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Anbieter bestehen. Der Kunde sichert zu, eine entsprechende rechtsgeschäftliche und organisatorische Kontinuität sicherzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, vom neuen Rechtsträger eine schriftliche Bestätigung der Vertragsübernahme zu verlangen. Unterbleibt diese Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
3.12 Beantragt der Kunde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wird ein solches eröffnet, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Die Fortsetzung des Vertrags durch den Insolvenzverwalter bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 4 Außerordentliche Kündigung
4.1 Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als Gründe kommen insbesondere in Betracht:
4.1.1 wenn der Kunde sein Nutzungsrecht überschreitet, insbesondere die verschuldete oder unverschuldete Weitergabe der Software an Dritte
4.1.2 wenn der Kunde mit der Mietzahlung mehr als ein Monat im Verzug ist oder zwei aufeinanderfolgende Zahlungen nicht vollständig geleistet hat
4.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die teamly Software von allen Rechnern zu entfernen.
4.3 Der Anbieter kann ebenfalls außerordentlich kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten dauerhaft nicht erfüllt, eine Umgehung der Vertragsbedingungen versucht oder das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erheblich erschüttert ist.
§ 5 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt
5.1 Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunde die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Kunden. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
5.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Kunde Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
5.3 Der Kunde soll Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter mitteilen.
5.4 Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
5.5 Dauert das Leistungshindernis mehr als 21 Tage, hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
5.6 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die öffentliche Verfügbarkeit der für den Kunden erstellten Applikationen und damit eine Erfüllung der Vertragsbestandteile des Kunden derzeit ausschließlich im iTunes App Store / Google Play Store möglich ist. Die Verträge mit Apple und Google (vom Kunden zu schließen, siehe § 9) räumen den Firmen die Möglichkeiten ein, gelieferte Apps ohne Begründung abzulehnen und gegebenenfalls auch zu späteren Zeitpunkten eine bereits genehmigte App wieder aus dem Store zu löschen. Im Falle einer begründeten Ablehnung durch Apple oder Google wird der Anbieter die Gründe für die Ablehnung, sofern diese in seine Verantwortung fallen, zu beheben versuchen und die geänderte App erneut bei Apple / Google einreichen, sofern die Aussicht besteht, dass Apple / Google die geänderte Applikation danach akzeptiert. Liegt der Ablehnung / Entfernung der Apps ein Verschulden des Kunden zu Grunde (z.B. Verstoß gegen App Store Richtlinien in Form von pornografischen oder verbotenen Inhalten), wird der Anbieter den Aufwand gesondert in Rechnung stellen. Die übrige Verfügbarkeit ist dadurch nicht beeinträchtigt und der Mietzins weiterhin fällig. Der Anbieter haftet nicht für Schäden die durch eine nicht Verfügbarkeit durch Apple / Google entstehen
5.7 Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel zur Verfügung. Wartungszeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
§ 6 Leistungserbringung, Support & Service-Level
6.1 Der Kunde kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch die FAQ/Hilfefunktion. Weiter kann der Kunde den Anbieter telefonisch, schriftlich oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Kunde über die FAQ und die Hilfe hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.
6.2 Der Kunde hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
6.3 Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.
6.4 Soweit der Anbieter elektronischen Support leistet, gestattet der Kunde dem Anbieter jederzeit zum Zwecke des Supports den Zugang zu allen seinen Systemkomponenten. Der Anbieter stellt eine evtl. notwendige Remote-Access-Verbindung und den damit verbundenen Aufwand kostenlos zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Anbieter eigene Kosten geltend zu machen, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem Erbringen des Supports stehen, wie Verbindungs- oder Administratorenkosten, Zeitaufwand etc.
6.5 Die Reaktionszeiten des Auftragnehmers werden, wie folgend, während der Service-Zeiten vereinbart:
6.5.1 Die Service-Zeiten sind Montag – Freitag 08.00 Uhr – 17.00 Uhr.
6.5.2 Ausgenommen sind bundesweite Feiertage sowie Feiertage am Standort des Auftragnehmers.
6.5.3 Notwendiger Support außerhalb der Service-Zeiten werden separat zu dem üblichen Stundensatz zuzüglich 100 % Aufschlag abgerechnet.
6.5.4 Der Auftragnehmer kategorisiert gemeldete Fehler / Störungen nach verschiedenen Leveln/Prioritäten und nennt dem Auftraggeber eine Bearbeitungs- /Reaktionszeit:
Kritisch: Ein Fehler, welcher die Grundfunktionen der Software beeinträchtigt und einen Betrieb der Software unmöglich macht. Reaktionszeit: 4 – 12 Stunden.
Gering: Die Software weißt einen Fehler auf, für welchen es einen Workaround gibt. Reaktionszeit: 12 – 24 Stunden.
Unbedeutend: Der Fehler hat keine Auswirkung auf die Funktionsweise der Software oder es handelt sich um ein neues Feature. Reaktionszeit: 24 – 72 Stunden
§ 7 Updates
7.1 Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Kunde im Rahmen der Überlassung automatisch zur Verfügung gestellt. In der Regel sind Funktionen und Merkmale der Vor-Versionen in gleichem oder ähnlichem Umfang enthalten. Updates können jedoch abweichende Funktionen und Merkmale enthalten.
7.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
7.3 Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.
7.4 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
7.5 Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies am Ende eines jeden Arbeitstages zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten auf Nachfrage als Backup zur Verfügung.
§ 8 Verbotene Nutzungen
8.1 Dem Kunden ist es verboten, die Cloud-Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
8.2 Dem Kunde ist es untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code
(Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu nutzen oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.
8.3 Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Pflichten des Kunden, Mitwirkung, App- & Play-Store Accounts
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Kunde unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
9.2 Der Kunde ist außerdem verpflichtet dem Anbieter sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Daten, Grafiken, Logos etc. zur Verfügung zu stellen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
9.4 Der Kunde erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu der Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Kunde vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Kunde Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
9.5 Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Kunden der Zugang gesperrt werden. Hat der Kunde diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kosten.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Kunde den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
9.7 Die im Vertrag enthaltenen Apps werden vom Anbieter unter Nennung des vom Kunden gewünschten Namen, im Apple-Developer- und Google-Play-Developer-Account des Kunden, als Applikation zur Prüfung, Freigabe und Veröffentlichung durch die Firmen Apple und Google eingereicht.
9.8 Der Kunde stellt für beide Stores geeigneten einen Account zur Verfügung. Anfallende Gebühren und Aufwände sind in diesem Vertrag nicht enthalten und vom Kunden selbst zu entrichten.
9.9 Der Kunde allein ist verantwortlich für die Nutzung der Software, Inhalte einzupflegen und Nutzer zu generieren. Der Anbieter gibt keine Umsatz- bzw. Erfolgsgarantie.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Kunden entspricht oder mit bestehenden System funktioniert, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.
10.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit und weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei herzustellen.
10.3 Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Kunden nicht entsprechend informiert hat.
10.4 Der Kunde hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Kunde sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Kunde insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
10.6 Meldet der Kunde einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunde die Kosten für den geleisteten Support zu den vereinbarten Stundensätzen.
§ 11 Haftung
11.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
11.2 Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die dem Kunde also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.4 In jedem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Anbieters).
11.5 Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden die durch die Weiterverarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten entstehen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
11.6 Die auf der Webseite/App veröffentlichten Inhalte vom Kunden werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar. Für fremde Angebote und Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten und Aufwände zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 12 Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen
12.1 Die Software ist Eigentum des Anbieters und durch Urheberrechtsgesetze, Verträge und andere nationale und europäische Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt.
12.2 Der Anbieter räumt dem Kunde für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
12.3 Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Kunde insbesondere untersagt,
12.3.1 die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,
12.3.2 die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,
12.3.3 die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist (z.B. App-Downloads),
12.3.4 an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen
12.3.5 Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Kunden werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Der Kunde bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Anbieter nur Auftragsverarbeiter.
§ 13 Datenschutz
13.1 Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
13.2 Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
13.3 Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
13.4 Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
13.5 Der Kunde erlaubt dem Anbieter, die vom Kunden eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
§ 14 Mediation
14.1 Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
14.2 Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem seiner Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
14.3 Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil
14.3.1 die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären,
14.3.2 nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden,
14.3.4 der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder
14.3.5 eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
14.4 Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 15 Geheimhaltung & Vertraulichkeit
15.1 Die beiden Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über den jeweils anderen, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch nach Beendigung des Vertrages zu wahren.
15.2 Beide Seiten werden auch den Inhalt dieses Vertrages vertraulich behandeln. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
15.3 Von der Geheimhaltung ausgeschlossen sind solche Informationen, zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach ohne Verschulden des anderen bekannt wurden.
15.4 Die Verpflichtungen überdauern das Ende dieses Vertrags.
§ 16 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.4 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt.
16.5 Die vorliegende Vereinbarung stellt nebst Anlage die vollständige Absprache zwischen den Vertragsparteien dar. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
16.6 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Bedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
16.7 Der Kunde erlaubt dem Anbieter, den Kunden unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz auf der Website und in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
16.8 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Backups seiner Daten durchzuführen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die aus der Unterlassung dieser Pflicht entstehen.
16.9 Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf einmaligen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Weitergehende Unterstützung erfolgt gegen gesonderte Vergütung.
§ 17 Vertragssicherheit bei Unternehmensübertragung
17.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich seine Unternehmensstruktur ändert. Dies gilt insbesondere bei Umfirmierungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmensverkäufen, Verschmelzungen, Spaltungen oder anderen Formen des Rechtsträgerwechsels.
17.2 In all diesen Fällen bleibt der bestehende Vertrag mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Anbieter bestehen. Der neue Rechtsträger tritt automatisch in sämtliche Vertragsverhältnisse ein. Der Kunde sichert zu, dass bei jeder Änderung der Unternehmensstruktur die nahtlose Fortführung der vertraglichen Verpflichtungen gewährleistet ist.
17.3 Der Anbieter ist berechtigt, vom neuen Rechtsträger eine schriftliche Erklärung über die Vertragsübernahme sowie aktuelle Firmendaten anzufordern. Erfolgt die Übermittlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.
17.4 Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Die Fortführung des Vertrags durch den Insolvenzverwalter bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Andernfalls ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
2peaches GmbH
Zwickauer Str. 55
08468 Reichenbach
Amtsgericht Chemnitz, HRB 34616
USt-ID-Nr.: DE303659107